Wie wird die Positioniergeschwindigkeit erfasst?
Zunächst wird die maximal erreichbare Geschwindigkeit berechnet. Bei Inbetriebnahme und Test des Positioniersystems wird diese Geschwindigkeit mit der Ansteuerelektronik praktisch getestet und nachgewiesen. Wenn nicht anders vereinbart, werden dabei keine Zusatzlasten berücksichtigt. Für den Betrieb müssen Beschleunigungswege und Bremswege beachtet werden.
Bei der Angabe der Positioniergeschwindigkeit wird von einer Bewegung ausgegangen, bei welcher 50 % des Weges beschleunigt und 50 % des Weges abgebremst wird. Hieraus ergibt sich, dass die im Katalog angegebene Positioniergeschwindigkeit, welche folglich durchschnittlich zwischen Anfang und Ende des Verfahrwegs gefahren wurde, die Hälfte der maximal erreichbaren Geschwindigkeit ist. Bei Ausnutzen der maximalen Beschleunigung und Bewegungen über lange Stellwege lassen sich Positioniergeschwindigkeiten erreichen, welche nahe der maximal erreichbaren Geschwindigkeit liegen. Zusatzlasten, die z. B. durch Kombination von Einzelsystemen oder senkrechter Einbaulage auftreten, können den Betrag der Positioniergeschwindigkeit beeinflussen.